Ausnahmegenehmigung (Rostest, WNIIIS usw.)
Ausnahmegenehmigung ist das offizielle Dokument, das durch einen Zertifizierungsorgan ausgestellt wird und bestдtigt, dass die Gьter keiner zwingenden Zertifizierung unterliegen und nicht zur Gьtergruppe gehцren, deren Ьbereinstimmung durch die Konformitдtserklдrung bestдtigt werden kann. Diese Ausnahmegenehmigung wird auf dem Vordruck des Ausfertigungsorgans ausgestellt und durch das Wappensiegel beglaubigt.
Es gibt zwei Arten der Ausnahmegenehmigung:
- fьr den Zoll;
- fьr den Handel.